Steuer-News

Berücksichtigung des Elterngeldes beim Progressionsvorbehalt

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ab 2011 auf 1.000 EUR angehoben worden.

(Niedersächsisches FG, 14.02.2012 - 12 K 6/11)

Dieser Beitrag wurde erstellt von RA u. Dipl. Finanzwirt Holger Höwel.

Zurück